AGB


Vertragsbedingungen für die Lieferung von Werkzeugen und Werkzeugreparaturen der

SD Formentechnik GmbH, Lüdenscheid

1. Allgemeines, Anwendungsbereich

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der vertraglichen Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, können Außenabmessungen und Werkstoff des Werkzeuges von uns festgelegt werden.

2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.

3. Einsatz unserer Produkte, Anwendungsberatung

Alle von SD Formentechnik allgemein herausgegebenen Unterlagen, die die Verwendung, den Zusammenbau, die Anordnung unserer Produkte und deren Einsatz als Produktionsmittel für die kunststoffverarbeitende Industrie zum Gegenstand haben, ebenso wie Berichte über bereits ausgeführte Anlagen und Produkte, stellen lediglich Anwendungsvorschläge ohne verbindliche technische Aussage für den Einzelfall dar.

4. Preisstellung, Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand

4.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Werk Lüdenscheid einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der bei Fälligkeit jeweils gültigen gesetzlichen Höhe hinzu.

4.2. Sind die Preise für einen längeren Zeitraum als vier Monate festgelegt, so haben wir das Recht, die angemessene Anpassung der Preise zu verlangen, wenn außergewöhnliche, bei Vertragsabschluss nicht absehbare Erhöhungen von Löhnen, Vormaterial oder sonstige Kosten eintreten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Soweit nicht anders vereinbart, haben Zahlungen ohne Abzug wie folgt zu erfolgen:

1/3 nach Eingang der Auftragsbestätigung,

1/3 nach Lieferung,

der Restbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme oder Abnahmefiktion.

5.2. Die Zahlungen haben innerhalb von 5 Werktagen nach Fälligkeit zu erfolgen, wobei der Geldeingang auf dem Konto von SD Formentechnik und die unbeschränkte Verfügung hierüber maßgeblich ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

5.3. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in einem für die Geschäftsbeziehung bedeutsamen Maße in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

5.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

6. Lieferfristen, Lieferverzögerungen, Haftung für Lieferverzug

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Für Schäden aus Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, jedoch ist – außer im Falle der vorsätzlichen Vertragsverletzung – unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Gefahrübergang, Abnahme, Abnahmefiktion

7.1. Ist nach Gesetz oder Vertrag keine Abnahme vereinbart oder erforderlich, so geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SD Formentechnik noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat.

7.2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die SD Formentechnik nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. SD verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

7.3. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, so muss sie unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von SD Formentechnik über die Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Wird der Liefergegenstand vom Kunden in Betrieb genommen, so gilt unsere Leistung mit Ablauf des zehnten Arbeitstages (am Sitz des Kunden) nach der Inbetriebnahme als abgenommen, und zwar rückwirkend auf den Tag der Inbetriebnahme. Das gilt nicht, wenn der Kunde während der 10 Arbeitstage in Schriftform einen Vorbehalt erklärt. Der Kunde darf einen solchen Vorbehalt nur bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels erklären.

7.4. Ist keine förmliche Abnahme vereinbart und sind von uns Ausfallmuster vorzulegen und werden diese vom Kunden freigegeben, so gilt unsere Leistung mit dieser Freigabe als abgenommen. Sie gilt ebenfalls als abgenommen, wenn sich der Kunde innerhalb eines Monats seit Vorstellung der Ausfallmuster nicht zu diesen erklärt.

8. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz

8.1. Wir übernehmen für die von uns erbrachte Leistung die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und welche keine Garantie im Rechtssinne darstellen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.

8.2. Im Falle berechtigter Mängelrüge erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.3. Ausgeschlossen ist, sofern wir aufgrund entsprechender Vorgaben des Kunden arbeiten, die Haftung für die Eignung unserer Leistung im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck des Kunden, deren sachgemäße Konstruktion, die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Eignung des Werkstoffes.

8.4. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

9.2. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.3. Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

9.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Mitarbeiter.

9.6 Werden Eingriffe oder Änderungen an der Lieferung, gleich

welcher Art, ohne unsere Einwilligung vorgenommen, befreit

uns das von unserer Pflicht zur Nachbesserung.

9.7 Werden Wartungen oder Reparaturen ohne unser Einbeziehen durchgeführt oder notwendige Wartungen oder Reparaturen nicht durchgeführt erlischt jeglicher Garantieanspruch.

 

9.8 SD Formentechnik GmbH stattet zur Nachverfolgung jede Form mit einem Meusburger Zyklenzähler aus. Ist dieser demontiert oder beschädigt oder ausgetauscht erlischt jeglicher Garantieanspruch.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern oder zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt oder in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für seine Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factoring begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern behalten wir Eigentum.

10.2. Der Kunde hat uns unverzüglich mit eingeschriebenen Brief mitzuteilen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen erfolgen. Soweit der Dritte die uns bei der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde.

10.3. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen durch den Kunden weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit abgetreten werden.

10.4. Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zu Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Die Ausübung unseres Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

11. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

11.1. Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.

11.2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, ihm überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte Leistungen und Vorschläge für die Erstellung von Werkzeugen zur Kunststoffverarbeitung nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.

12. Datenschutz

Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Kunden (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen usw.) in einer automatisierten Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit Kenntnis. Rechtsgrundlage: §§ 27 ff, 33 BDSG.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist das für Schalksmühle sachlich und örtlich zuständige Gericht.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

 

Stand 10.September 2021